Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung
auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Oberholzer Online Marketing
GmbH (nachfol-gend „Oberholzer“) und ihren Kunden.
1.2 Durch das Unterzeichnen der Auftragsbestätigung bescheinigt der Kunde, die AGB
erhalten, gelesen und genehmigt zu haben. Der Kunde erklärt sich vorbehaltlos einverstanden
mit den AGB, welche damit zum integrierenden Vertragsbestandteil werden.
2. SCHRIFTFORM
2.1 Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Den vorliegenden AGB entgegenstehen-
de AGB des Kunden sind nur gültig, sofern Oberholzer diesen ausdrücklich
schriftlich zuge-stimmt hat.
2.2 Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (z.B. Zusatzleistungen)
zwischen Oberholzer und dem Kunden bedarf es der Schriftlichkeit. Elektronische
Mitteilungen sind der Schriftform gleichgestellt.
2.3 Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb einer Offerte gehen den AGB vor.
3. VERTRAGSBEGINN UND VERTRAGSDAUER
3.1 Sämtliche Offerten sind unverbindlich. Die in den Offerten enthaltenen Daten verstehen
sich als Richtwerte. Allfällige zeitliche Abweichungen begründen keine Haftung von
Oberholzer.
3.2 Ein Vertragsverhältnis entsteht erst durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
durch beide Parteien. Durch die signierte Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die
AGB, welche damit zum integrierenden Vertragsbestandteil werden.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE
4.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Stundenansätze. Allfällig gewährte Rabatte gelten
aus-schliesslich für die bezeichneten Projekte. Die Preise verstehen sich in Schweizer
Franken exklu-sive Mehrwertsteuer.
4.2 Leistungen, welche den ursprünglich vereinbarten Umfang übersteigen, werden zusätzlich
in Rechnung gestellt.
4.3 Als Zahlungsziel gelten 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
4.4 Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien,
Übersetzungskosten, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und
zusätzlich zur of-ferierten Leistung in Rechnung gestellt.
4.5 Die von Oberholzer festgelegten Zahlungstermine gelten als Verfalltage. Der Kunde
gerät daher ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in der Höhe von
5%. Für allfällige Mahnschreiben wird der Betrag von 30.00 CHF in Rechnung gestellt.
5. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
5.1 Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer vertraglich vereinbarten
Ver-gütung liegen die Rechte für alle von Oberholzer erstellten Arbeitserzeugnissen
bei Oberholzer.
5.2 Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch Oberholzer erstellten Arbeitserzeugnis-
sen ist nur nach Einwilligung durch Oberholzer und unter Einhaltung der
vereinbarten Verpflich-tungen durch den Kunden zulässig.
5.3 Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder,
Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen,
werden Oberholzer vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde räumt Oberholzer
für die Erbringung der vereinbarten Leistung das kostenlose Nutzungsrecht ein.
5.4 Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen.
Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an
Oberholzer schliesst Oberholzer jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet,
Oberholzer für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten,
schadlos zu hal-ten und zu entlasten.
5.5 Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitserzeugnissen
entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche
liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es
beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen.
Der Kunde befreit Oberholzer in je-dem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen
Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.
5.6 Werden Arbeitserzeugnisse vom Kunden in einem grösseren Masse als ursprünglich
vorgesehen genutzt, ist Oberholzer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der
geschuldeten höhe-ren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich
erhaltenen Vergütung zu ver-langen.
5.7 Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.
6. LINKS
Oberholzer hat keinen Einfluss auf den Inhalt externer Websites, die mittels Links auf
der Web-site von Oberholzer zugänglich sind. Oberholzer übernimmt keine Gewähr für
Inhalte dieser ex-ternen Websites.
7. ABNAHME VON LEISTUNGEN UND ARBEITSERZEUGNISSEN
Durch Oberholzer ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Leistungen
und Ar-beitserzeugnisse müssen von diesem umgehend geprüft werden. Ohne
schriftlichen Wider-spruch durch den Kunden innert vier Arbeitstagen gelten diese als
abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom
Kunden nicht widerrufen werden.
8. LEISTUNGEN DRITTER
8.1 Zwecks Realisierung von Aufträgen ist Oberholzer ausdrücklich zur Übertragung des
Geschäftes oder Teilen davon an einen Dritten ermächtigt, ohne dass der Kunde davon
in Kenntnis gesetzt werden muss. Im Falle einer Übertragung haftet Oberholzer nur für
gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.
8.2 Oberholzer ist im Rahmen der Durchführung des Auftrages berechtigt, im Namen und
auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen. Kosten, welche nicht in
der Offerte aufgeführt sind, bedürfen der Genehmigung des Kunden. Sollten Dritte bei
der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann Oberholzer
hierfür nicht haftbar ge-macht werden.
8.3 Leistungen Dritter, welche Oberholzer für den Kunden bezahlt, abwickelt und organisatorisch
übernimmt, werden dem Kunden zuzüglich einer Marge von 15% in Rechnung
gestellt.
9. HAFTUNG
9.1 Oberholzer haftet dem Auftraggeber lediglich für die getreue und sorgfältige Ausführung
des ihr übertragenen Geschäftes. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Ungeachtet des
Rechtsgrundes haftet Oberholzer ausschliesslich für vorsätzlich verursachte Schäden.
Eine Hilfspersonenhaftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
9.2 Die Haftung für Mängel aus Selbstversschulden des Kunden, für Drittverschulden sowie
für hö-here Gewalt ist ausgeschlossen. Von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen
sind daher ins-besondere Mängel verursacht durch unsachgemässe Behandlung,
Eingriffe des Kunden oder Dritter, Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder
Dritter, übermässige Beanspru-chung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke
sowie unabsehbare technologische Änderungen.
9.3 Oberholzer lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit im Zusammenhang
mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.
9.4 Oberholzer haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden
aufgrund der Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere
haftet Oberhol-zer auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder
entgangenen Gewinn. Oberholzer garantiert in keiner Weise das Erreichen von allfälligen
Performance-Zielen und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich
messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
10. EXKLUSIVITÄT UND VERSCHWIEGENHEIT
10.1 Bei Fehlen einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist Oberholzer jederzeit
berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. Oberholzer ist zu
jeder Zeit zu Ver-schwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse
des Kunden und die ge-meinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des
Kunden.
10.2 Ohne anderslautende Vereinbarung ist Oberholzer über das Vorliegen eines Auftragsverhältnis-
ses nicht zu Stillschweigen verpflichtet. Oberholzer behält sich insbesondere
das Recht vor, in Medien mit Referenzangaben zu werben.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche vertragliche Vereinbarungen
von Ober-holzer unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen
des in-ternationalen Privatrechts sowie des Wiener Übereinkommens über
den internationalen Waren-verkauf.
Ungeachtet des Rechtsgrundes ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche
Rechtsstreitigkeiten Luzern.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Ungeachtet des Rechtsgrundes ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche
Rechtsstreitigkeiten Luzern.